Ab 01.01.2009 keine neuen Spielscheine mehr bei Westlotto
Mit Schrecken las ich eben auf der Webseite von Westlotto, dass ab 01.01.2009, im Rahmen des Glücksspiel-Staatsvertrags, die Abgabe von Spielaufträgen jeglicher Art über das Internet gesetzlich verboten wird. An dieses Verbot muss und wird sich auch die WestNet Lottoservice GmbH halten!
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Im Klartext heißt dies, dass Lottoscheine ab nächstes Jahr nicht mehr über das Internet abgegeben werden können! Für mich ein absolutes no-go, denn seit mittlerweile 4 Jahren nutze ich die Möglichkeit online an den Lottoziehungen teilzunehmen. Analog einen Schein ausfüllen ist für mich jedenfalls noch nie in Frage gekommen und wäre beruflich bedingt, zeitlich auch nicht immer möglich.
Der einzige Ausweg scheint momentan zu sein, noch vor Eintreten des neuen Gesetzes, also dem 1. Januar 2009, ein Abo über Westlotto abzuschließen, wie ich es seit einem Jahr aus Bequemlichkeit eh am Laufen habe. Unter diesen Umständen soll (zumindest vorerst) die Onlineteilnahme auch weiterhin möglich sein. Vorraussetzung ist ein ausreichendes Spielguthaben, welches man in Zukunft nicht versäumen sollte, rechtzeitig wieder aufzuladen, wenn nicht eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilt wird. Einmal aus dem Abo raus, gibt es ab 2009 kein zurück mehr!
Ich frage mich wirklich, was sich der Staat durch dieses Verbot verspricht. Spielsucht, wird durch dieses Vorgehen sicherlich nicht aus der Welt geschaffen, denn wer süchtig ist, der weiß woanders an seinen Schein (in den zahlreichen Lotto-Annahmestellen vor Ort) zu spielen. Das ganze wird eher ein Verlustgeschäft zu folge haben…
Dieser Artikel wurde am 17. Dezember 2008 um 00:28 Uhr von Marcel geschrieben und unter Sonstiges abgelegt. Dem Beitrag wurden folgende Tags zugeordnet: Lotto, Westlotto.
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