Gültigkeit von Leergutbons?
Für gewöhnlich gebe ich beim tanken auch direkt immer das Leergut ab, was sich so im Kofferraum angesammelt hat. Die letzten beiden male unter leichtem Zeitdruck nicht geschehen, habe ich meinen Einkauf vorgestern dazu genutzt.
Kurz vor Ladenschließung noch einige Besorgungen gemacht, an der Kasse bezahlt und natürlich – wie ich eben festgestellt habe – den Leergutbon in der Jackentasche vergessen. ;-)
Dass ich an mein Geld fürs Leergut nur in dieser Filiale komm, ist mir klar. Da ich in dort jedoch relativ selten einkaufen gehe, stelle ich mir nun (rein interessehalber) die Frage, ob die Gültigkeit von Leergutquittungen eigentlich irgendwo gesetzlich geregelt ist? Ich meine mal auf einer Pfandquittung aus dem Automaten gelesen zu haben, dass das Pfandgeld binnen maximal 14 Tage erstattet wird.
Dieser Artikel wurde am 5. Januar 2009 um 00:37 Uhr von Marcel geschrieben und unter Sonstiges abgelegt. Dem Beitrag wurden folgende Tags zugeordnet: Leergut, Pfand.
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