Mit Tipp24 weiterhin Lotto übers Internet spielen

Bekannter Weise ist der Lotto-Jackpott am vergangenen Mittwoch wieder einmal nicht geknackt worden, so dass es am morgigen Samstag um satte 35 Millionen Euro geht!

Westlotto hat zu Beginn des Jahres die Onlineteilnahmemöglichkeit, auf verlangen der deutschen Gesetzeslage, eingestellt. Dank meines zum Ende des Jahres über Westlotto abgeschlossenen Abos, bleibt mir der Gang zur Lottoannahmestelle vor Ort weiterhin erspart. Vorausgesetzt ich lasse das Abo durch zu geringfügiges Spielguthaben nicht auslaufen. Eine Änderung des Spielscheins ist seit diesem Jahr nicht mehr möglich!

Nun gut, am kommenden Samstag geht es um eine stolze Summe von 35.000.000 EUR, da ist man trotz der geringen Gewinnchance dennoch auch mal bereit einen ganzen Schein, statt wie gehabt Ziehung für Ziehung nur eine Reihe zu spielen. Aber wer bisher immer nur online teilgenommen hat, der ist – anders als ein Spielsüchtiger, lieber Gesetzgeber! – nur ungern Bereit sich in den Schlangen an den Annahmestellen einzureihen.

Doch kein Problem! – Die Spielteilnahme über das Internet ist auch jetzt, ohne vorab ein Abo abgeschlossen zu haben, noch möglich. Tipp24 macht es vor und ist nach England umgezogen. Allein der Gang ins Ausland macht es möglich, dass in Zukunft über www.Tipp24.com neue Spielauftrage für die Teilnahme am deutschen Lotto (legal sofern man sich, wie Keksdose richtig gestellt hat, gerade im Ausland aufhält – am Niederrhein als Venlo-Nachbar kein Problem) angenommen werden dürfen.

Eine klare Zeitersparnis wo die Kundschaft der Annahmestellen schon am Mittwoch bis auf die Straße Schlange standen.

Dieser Artikel wurde am 30. Januar 2009 um 10:59 Uhr von Marcel geschrieben und unter Sonstiges abgelegt. Dem Beitrag wurden folgende Tags zugeordnet: , .

Bisher wurde 66 Kommentare zu diesem Artikel geschrieben

Um dich selber an der Diskusion zu beteiligen, kannst du über dieses Formular einen eigenen Kommentar zu Mit Tipp24 weiterhin Lotto übers Internet spielen verfassen.

Kommentar von Keksdose am 30.01.2009 um 16:53 Uhr

Vorsicht, bei Tipp24 nimmt man nicht am deutschen Lotto teil, sondern an einer englischen, privaten Tipp24-Lotterie. Tipp24 übernimmt die Zahlen des deutschen Lottos und schüttet den Betrag aus, den man beim Lotto erhalten hätte, wenn man dort gewonnen hätte. Man hat also erstmal keinen finanziellen Nachteil, ABER: die Hälfte des Einsatzes geht nicht an wohltätige Zwecke wie beim Lotto, sondern zusätzlich zur weiterhin fälligen Vermittlergebühr ins Gewinnsäckel der Tipp24 AG.

Kommentar von Keksdose am 30.01.2009 um 16:56 Uhr

Übrigens: legal ist auch die Tipp24-Privatlotterie nicht. Jegliches Veranstalten und Vermitteln von Glücksspielen über das Internet ist in Deutschland verboten. Daher fragt Tipp24 auch bei der Scheinabgabe, ob man sich denn brav im Ausland aufhält. Also schnell zum nächsten WLAN nach Venlo düsen…

Kommentar von Marcel am 30.01.2009 um 18:17 Uhr

@KEKSDOSE: Danke für die Info, gut zu wissen. ;-)

Kommentar von Ex-Kunde am 02.02.2009 um 23:43 Uhr

Tipp24 ist Betrug. Wie ein Vorposter ja schon geschrieben hat, nimmt man bei Tipp24 nicht am deutschen Lotto teil. Der Veranstalter der Ziehungen ist eine Britische Limited. Wenn also jemand, wie ich auch, seine Kleingewinne, die ja dem Spielkonto gutgeschrieben werden, zum weiterspielen nutzt und sich diese nicht auszahlen läst, füllt der Tipp24 – Limited sein ganzes Geld zu 100% zu. Alles in die eigene Tasche. Sollte es jemand schaffen und der Meinung sein, dass er vielleicht 6 Richtige plus Superzahl getippt hat, und nun auf seinen Gewinn wartet, wird denke ich schwer enttäuscht, da eine Limited nur mit bis zu 100 britische Pfund haftet. Versuch da mal deinen Gewinn einzuklagen. Der Spieleinsatz ist futsch, niemand hat im echten Lotto mitgespielt, zwar anscheined gewonnen aber gibt nix.

Kommentar von hans am 06.02.2009 um 18:04 Uhr

ich kann mich nur des Kommentars des Ex-Kunden vom 02.02.09 anschließen. Ich war auch Kunde bei Tipp24. Der Glücksspielstaatsvertrag sagt eindeutig aus, dass Lottospielen im Internet von Deutschland aus verboten ist. Demnach ist nach § 134 BGB auch kein Spielvertrag mit TIPP24.com (England) erfolgt.
Man sollte deshalb alle Spielscheine im Januar, die per Lastschrifteinzug durchgeführt worden sind, per Rücklastschrift zurückfordern. Auskunft geben aber auch die Verbraucherzentralen.

TIPP24.com ist Betrug an den Spielteilnehmern, da man bei eventuellem Gewinn zB. des Jackpots, keinen rechtlichen Anspruch auf Gewinnauszahlung hat und seinen Gewinn in England einklagen müsste, wenn TIPP24.com nicht zahlt. Bei einer eventuellen Gewinnsumme von 35 Millionen, möchte ich denjenigen sehen, der die Kapitaldecke hat, Prozesskosten, immense Honorarkosten für einen Streitwert von 35 Millionen eines englischen Anwaltes zu zahlen.
KEIN SPIELTEILNEHMER WÜRDE HIER IN DER PRAXIS DEN KLAGEWEG NACH ENGLISCHEN RECHT DURCHFÜHREN.
TIPP24.com kann sich deshalb ganz entspannt zurücklehnen und “großzügig” in ihrer AGB darauf verweisen, dass auch bei Jackpot-Gewinn selbstverständlich alles ausgezahlt wird.

Kommentar von Claudia am 14.09.2009 um 13:17 Uhr

Ich habe schon zweierlei Erfahrungen mit Tipp24 gehabt und zwar habe ich einmal 2000,– Euro gewonnen, das mir auch sofort nach Eingabe der Bankverbindung auf mein Konto überwiesen wurde und einmal habe ich (ebenso über das deutsche Lotto) ein Auto gewonnen. Auch das habe ich problemlos erhalten, obowhl ich über Tipp24 gespielt habe. Ich bin jetzt etwas schockiert, was ich hier gelesen habe. Beide Gewinne waren übrigens noch kurz vor dieser Debatte. Also da zumindest war alles noch in Ordnung. Seit ich das im Radio gehört habe, daß man nicht mehr über das Internet spielen soll, weil die Gewinne nicht garantiert werden können, habe ich jetzt auch nicht mehr darüber gespielt. Ich hätte es so gerne weitergemacht, weil es für mich als Berufstätige immer super war, schnell mal über das Internet zu spielen, als mich in die Schlangen vor den Lottoannahmestellen einzuordnen.

Kommentar von Mono79 am 23.09.2009 um 18:04 Uhr

Habe eine 5er gehabt, der gewinn war ein paar tage später auf meinem konto. kein problem bisher auch bei 3ern.

Kommentar von stefan am 25.09.2009 um 17:36 Uhr

Hallo ihr Besserwisser!

das ist mal wieder typich Deutsche Besserwisser!
Das geht nicht da wird betrogen ist ja nur eine Ldt. und so weiter und so fort!
Tatsache ist dass ein weiterer Gewinner die selbe Summe über fast 32 Mio. Euro von Tipp24 com erhält wie der einzige Gewinner bei dem sogenannten regulären Lotto!

Und nun ihr Wichtigtuer was jetzt?

Kommentar von terry am 26.09.2009 um 22:12 Uhr

ich habe eben gerade lotto für mittwoch dort gespielt. hab das aber in niedersachsen online gespielt. heißt das jetzt ich würde nichts gewinnen weil ich den nicht im ausland ausgefüllt habe? prüfen die das nach oder wie?

Kommentar von uwe am 29.09.2009 um 13:01 Uhr

hallo zusammen,

so was ist jetzt? der eine sagt so, der andere so?
ich hatte mal nen 4er, und zwischendurch 3er wurde auf mein spielkonto überwiesen. habs dann auf mein bankkonto geschaufelt, nie probleme…
aber was ist tatsächlich mit großen gewinnen???

Kommentar von Tipper am 08.10.2009 um 11:11 Uhr

Der letzte Jackpot von Tipp24.com in Höhe von 34 Millionen wurde ohne jegliche Probleme an den gewinner ausgezahlt!

Kommentar von Bernd am 15.10.2009 um 11:37 Uhr

Hallo,
nach sehr langer Pause wollte ich heute wieder ,wie früher über tipp 42, online Lotto spielen.
Erst als ich die Felder ausgefüllt hatte, bemerkte ich das Feld “Scheinvermittlung”
Ich klickte darauf um weiter zu kommen . Plötzlich wurden aus meinen 4,25 Euro
17,10 Euro, die ich zu bezahlen hätte für 2 Felder. Sofort habe ich abgebrochen!
Wer kann mir das bitte erklären. Ist diese Vermittlung notwendig und kostet es tatsächlich 17,10 Euro ?

Kommentar von Bernd am 15.10.2009 um 11:39 Uhr

Berichtigung!
Hallo,
nach sehr langer Pause wollte ich heute wieder ,wie früher über tipp 24, online Lotto spielen.
Erst als ich die Felder ausgefüllt hatte, bemerkte ich das Feld “Scheinvermittlung”
Ich klickte darauf um weiter zu kommen . Plötzlich wurden aus meinen 4,25 Euro
17,10 Euro, die ich zu bezahlen hätte für 2 Felder. Sofort habe ich abgebrochen!
Wer kann mir das bitte erklären. Ist diese Vermittlung notwendig und kostet es tatsächlich 17,10 Euro ?

Kommentar von Martin am 17.10.2009 um 12:53 Uhr

Hallo,
ich habe auch vor kurzem dort gespielt (Habe mich zum Zeitpunkt der Abgabe in Deutschland aufgehalten) und habe einen 3er sowie einen 3er+Zusatzzahl gehabt. habe das Geld auf mein Konto überweisen lassen und es gab keinerlei Probleme…

Bin mir aber auch nicht sicher was passiert, wenn ein größerer Gewinn anfällt. Ein Blick in die AGBs (Punkt 2.4) verrät ja, das sich dieses Angebot nicht an Personen richtet, die sich zum Zeitpunkt der Abgabe in Deutschland aufhalten…

Wenn die sich querstellen, können die ja darauf verweisen… Vermute von daher ganz stark, das das nur anlocken ist und irgendwann mal einer großes Pech haben wird, einen großen Gewinn einzufahren, zum einen ist es ja ne Ltd. und zum anderen die AGBs, auf die die dann verweisen können.

Ich werd jetzt meine Finger davon lassen.

Achso, an Bernd, hast du evtl. mehrere Wochen gespielt? Weil dann kommt das ungfähr hin… Ich habe genau dasselbe gezahlt wie in Deutschland.

Kommentar von Mick am 03.12.2009 um 08:21 Uhr

moin, ich schliesse mich euch an mir kam das alles auch seltsam vor was da alles so passiert im lotto oder bei den games – eigentlich ist mir das geld zur schade was ich da reingesteckt habe auch wenn es unter 50 euro ist, könnte man was da gegen tun.

Kommentar von Ich am 09.12.2009 um 10:38 Uhr

Ich habe vor kurzem einen 4 Stelligen betrag Gewonnen und die haben es Problemlos ausgezahlt. Also ich denke viele schreiben nur wie es sein könnte und schreiben Ihre Angst, aber ich kann euch versichern das tipp24 genau das auszahlt was man gewinnt.

Und was das mit den wohltätigen zwecken angeht, ich weiß ja nicht wie ihr das seht aber viele Aktien Gesellschaften haben auch eigene Stiftungen und Vereine wo sie Geld waschen.

Tipp24 ist in meinen Augen eine gute investition ich habe Lotto Select gespielt 7,90 euro bezahlt und das tausendfache zurück bekommen.

Also man kann sich hin setzen und rum grübeln oder einfach mal versuchen zu spielen.

Aber jedem das seine.

Kommentar von Martin am 05.01.2010 um 14:51 Uhr

bei mir gab es auch nie probleme mit Tipp24.

Kommentar von Winfried am 07.01.2010 um 11:46 Uhr

Hat sich irgendwo oder irgendwann schon einmal jemand gemeldet der sein Geld von Tipp 24 nicht bekommen hat?Was die wohltätigen Zwecke betrifft:Warum soll mein Geld in einen Multikultiverein fließen!

Kommentar von Der Dicke am 13.01.2010 um 08:10 Uhr

Tipp24.com?
Bisher nie Probleme!! Weder vor der Gesetzes-Erlassung, noch danach, als sie nach England gezogen sind. Hatte sogar mit der Servoce-Hotline schon Kontakt, auch hier absolut kompetent, fair und hilfsbereit…

@Winfried: richtig, absolut richtig…

Kommentar von Charly am 13.01.2010 um 15:29 Uhr

Tipp24.com scheint die Gewinne auszuzahlen. Warum auch nicht, sie wären ziemlich schnell ihre Kunden los wenn sie es nicht tun. Und sie verdienen sicherlich nicht schlecht damit.
Aber wie sieht es mit dem Finanzamt aus? Ein deutscher Lottogewinn ist steuerfrei. Wie schaut es mit einem englischen aus? Steht dann irgendwann das Finanzamt vor der Tür und stellt komische Fragen?

Kommentar von wurst am 14.01.2010 um 03:41 Uhr

Lottogewinne sind in Deutschland 1 Jahr Steuerfrei soweit ich das weis. Danach wird nochmal zu 32%(?) von den Zinsen Steuern bezahlt.
Wenn Die dir aus England sagen wir mal 1 Millionen Euro überweisen wirst Du sicher von den Zinsen Steuern zahlen müssen aber nicht von der gesammten Summe. Nur von den Zinsen werden Steuern fällig.

Mich interessiert er was mit Eurolotto ist….dort nimmt man wenn man bei tipp24.com den schein ausfüllt doch richtig teil oder? oder ist das auch ein interne Sache von tipp24.com? Denn dort sind ja immer 20millionen und mehr drin.

Kommentar von Charly am 14.01.2010 um 12:42 Uhr

Deutsche Lottogewinne sind steuerfrei, aber gilt das auch für einen privaten Anbieter aus England? Das ist doch eher vergleichbar mit einem Casinogewinn in LasVegas. Und wenn da jemand Geld mitbringt hält zumindest der Zoll die Hände auf.
Wenn Du also bei Eurolotto (da nimmst man ja “richtig” teil, ist aber in Deutschland auch nicht zugelassen) die aktuell 58 Mio. gewinnst, dann fällt sicherlich irgend einem Beamten was ein…

Kommentar von wurst am 19.01.2010 um 03:11 Uhr

Guten Morgen,

ja, nachdem ich einen Bericht im TV gestern gesehen habe gehe ich auch mal davon aus ;) Denn dort hat jemand sein Sparbuch mit nach Deutschland gebracht 115.000Euro und der wird noch hören vom Finanzamt :-/
Naja bei 10 Millionen soll Vaterstaat ruhig nen bißchen was abbekommen. Der den Summen sind nen paar Tausend auch egal. Das hat man nach 3-4 Jahren durch Zinsen wieder drin.

Kommentar von Charly am 20.01.2010 um 16:04 Uhr

Ich denke es reicht wenn ich mir einen “Kopf mache” wenn es so weit ist. Und bis dahin kann man sich so einen schönen Traum kaufen ohne blöd durch die Annahmestellen zu rennen.

Kommentar von lothar am 12.02.2010 um 16:30 Uhr

Also ich verstehe den ganzen Ärger hier nicht,meine 6-stellige Gewinnsumme wurde anstandslos ausgezahlt!!!

Kommentar von lothar am 12.02.2010 um 16:31 Uhr

sorry, es war eine 7-stellige Gewinnsumme!!!

Kommentar von Paul am 20.02.2010 um 14:37 Uhr

Bisher habe ich immer alle Gewinne aufs Konto erhalten 4er und jede menge 3er. Bisher leider nicht mehr aber wer weiß. Vielleicht klappt es ja irgendwann mal.Sollte jemand mal seine Gewinnsumme nicht erhalten haben, wäre er ja ganz blöd dies nicht publik zu machen, per Internet und Zeitung. Da wäre ein erheblicher Schaden für Tipp24 mit der Spielquittung ist ja beweis genug.
Tipp24 hat genug Kunden jederzeit eine hohe Summe auszuzahlen. Auch wenn Sie dies finanzieren müssten mit den weiteren Spielen. Wäre es kein Problem.
Eine bessere Geschäftsidee gibt es nicht.

Daher immer locker und getrost bleiben.

sollte der Tag X kommen einfach geniessen und entspannen, es kütt wie es kütt

Kommentar von illy am 22.02.2010 um 15:30 Uhr

Servus, also wenn ich hier die ganzen Panikmacher lese, dann greif ich mir wirklich an Kopf. Glaubt ihr wirklich dass Tipp24.com keinen großen Gewinn Auszahlen wird? Macht keinen Sinn, das Geschäft läuft nur auf SPEKULATIONEN, wie oft knackt irgendeiner DEN JACKPOT? Die nehmen mehr ein wie sie überhaupt Auszahlen. Deshlab wird jeder gewinn ausgezahlt…Also meine lächerlichen Gewinne 3 mit Zusatzzahl habe ich auch immer bekommen.

Kommentar von Uwe am 04.03.2010 um 10:42 Uhr

hallo zusammen, ich hab mich noch nicht getraut bei Tipp24 zu spielen, aber grundsätzlich glaube ich, wie viele andere hier auch, nicht daran das Tipp24 nicht auszahlt. die nehmen doch regelmäßig mehr einsätze ein als gewinne ausgezahlt werden müssen. uaf lange sicht würde man sich also doch das geschäftsmodell kaputt machen. ich habe nur angst davor von deutschland aus zu spielen. wobei , wenn man eine größere summe gewinnt und die hier nicht als gewinn sondern einkommen gewertet würde ist die darauf entfallende steuer sicher zu verschmerzen.

Kommentar von joerg am 31.03.2010 um 20:10 Uhr

habe gespielt, verloren und gewonnen, Gewine wurden korrekt verrechnnet
und überwiesen !!!

Nie probleme gehabt !!

Kommentar von Pearthy am 29.04.2010 um 09:07 Uhr

Ich hab auch nie Probleme mit Tipp24 gehabt, zahlen alles korrekt aus und nehmen sicher sehr viel mehr ein.

Ist doch beim realen Lotto genauso, trotz der hohen Gewinne bleibt immer noch genügend Geld übrig für irgendwelche sozialen Zwecke!

Kommentar von Markus am 07.05.2010 um 06:57 Uhr

Wie sieht denn die rechtliche Situation aus? Macht man sich strafbar wenn man von Deutschland aus bei tipp24 spielt?
Muss man einen großen Gewinn dann vielleicht als Busgeld gleich wieder an Vater Staat abführen?

Kommentar von Ben am 20.05.2010 um 18:50 Uhr

Würde Tipp24 die Gewinne nicht auszahlen, wäre das Internet überschwemmt von Beschwerden und Warnungen und Tipp24 längst vom Markt verschwunden Aber davon findet sich nichts! Auch ich kann nur postitiv berichten, ich spiele schon Jahre über Tipp24.de. Und dass Spieler da früher oder später auch höhere Summen gewinnen bzw. gewonnen haben, ergibt sich doch zwangsläufig.
Wenn man schon unbedingt zweifeln will, dann bestenfalls an der Meldung, dass auch ein Tipp24-Spieler der 31,7-Euro-Jackpot geknackt hat. Dies könnte durchaus auch ein Werbetrick sein. Muss aber nicht. Wäre dieser Gewinn aber gewonnen und nicht ausgezahlt worden, hätte man längst davon gehört. Erfährt man doch übers Internet jeden Furz, den Herr A. aus B. irgendwann mal irgendwo gelassen hat.
Ich spiele weiterhin über Tipp24.de. Und ob ich dafür nach Österreich oder sonstwo hinfahre, verrate ich keinem. Im Gewinnfall habe ich natürlich von dort aus gespielt.

Kommentar von ElMiguel am 27.05.2010 um 09:52 Uhr

Ich spiele seit Jahren bei TIPP24. Alles lief bisher einwandfrei, sowohl beim normalen Lotto, als auch bei Euromilliones.

MEIN TIPP!

Lasst Euch durch reisserische Meldungen in der Presse, die von den Landes- Lottogesellschaften fleißig unterstützt werden, nicht ans Knie pinkeln. Denen ging es mit dem Lotto- Online- Verbot für Deutschland doch nur darum, die private Konkurrenz auszuschalten, um mehr in den eigenen Säckel zu bekommen. Von wegen zum Schutz vor Online- Spielsucht (Oberbrüller), das ist ein technischer Rückschritt in die Vor- Internet- Zeit. Lasst Euch nicht entmündigen und alles verbieten! Deutschland = Verbotsland #1

Bei der Abgabe Eures Tipps haltet Ihr Euch gerade im Ausland auf, Basta. Niemand kann das nachprüfen. Und TIPP24 würde sich ins eigene Fleisch schneiden, wenn sie die hohen Gewinne verwehren würde, da, wie viele hier schon geschrieben haben, der Imageverlust groß wäre, nicht nur in D sondern in ganz Europa.

Ein Lottogewinn ist steuerfrei, weil der deutsche Staat seine 50% (Steuer)-Anteil schon bei der Tippabgabe kasiert. Nicht steuerfrei ist er meiner Meinung dagegen, wenn der Gewinn im Ausland erzielt wird, da hier der deutsche Staat vorher nichts erhalten hat. Demnach müsste der Gewinn also versteuert werden, ebenso wie im Köfferchen die 80.000 Dollar Casinogewinn aus LasVegas. Zinseinkünfte aus einem Gewinn müssten ab einem bestimmten Vetrag in beiden Fällen versteuert werden.

Schöne Grüße aus Bavaria

Kommentar von ecki am 29.05.2010 um 11:29 Uhr

AUfenthalt im Ausland bei Scheinabgabe?
Also was 3 4 oder auch 5 Richtige angeht bin ich mir sicher, dass alles korrekt verrechnet und überwiesen wird (und habe es auch selbst erfahren, auch wenn ich immer nur 3 Richtige gehabt habe). Aber:
Wenn man den JAckpot knacken solte bin ich mir nicht sicher, ob man den AUfenthaltsort bei Scheinabgabe nachweisen muss. Und geht nunmal nicht. Wie hiess es so schön in einer Meldung von TIPP24.com? “JAckpot geknackt…[blabla]… Der GEwinn wird nach der Feststellung der Personalien, einem ganz normalen Verfahren bei TIPP24, ausbezahlt werden….
Im ZWeifel wird es zum Rechtsstreit kommen und um den dauerhaft durchzuhalten müsste man im Lotto gewonen haben.
Meine MEinung: In Zukunft nur ABO bei LOTTO direkt.

Kommentar von Joey am 04.06.2010 um 15:19 Uhr

Ich habe vor dem Verbot auch schon bei Tipp 24 gespielt und alle Gewinne wurden ausgezahlt. Jetzt spiele ich nicht mehr, denn es gibt definitiv keine Garantie dafür, dass Gewinne ausgezahlt werden, und zwar aus folgendem Grund:
§ 134 BGB “Ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist nichtig, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt.”
§ 284 StGb Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels (insbesondere die Absätze 1 + 2)
(1) Wer ohne behördliche Erlaubnis öffentlich ein Glücksspiel veranstaltet oder hält oder die Einrichtungen hierzu bereitstellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Als öffentlich veranstaltet gelten auch Glücksspiele in Vereinen oder geschlossenen Gesellschaften, in denen Glücksspiele gewohnheitsmäßig veranstaltet werden.

§ 4 GlüStV Allgemeine Bestimmungen
(1) Öffentliche Glücksspiele dürfen nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde des
jeweiligen Landes veranstaltet oder vermittelt werden. Das Veranstalten und das Vermitteln ohne diese Erlaubnis (unerlaubtes Glücksspiel) ist verboten.

Daraus kann man folgendes herleiten:
1. Tupp 24 verfügt über keine behördliche Genehmigung zur Veranstaltung von Glücksspielen in Deutschland. Das bedeutet, das Angebot von Tipp 24 ist in Deutschland illegal.
2. Der “Vertrag” (also das Spiel bei Tipp 24) ist nichtig.
3. Tipp 24 kann das Geld auszahlen oder auch nicht.
4. Wer dort spielt,spielt auf eigenes Risiko und verstößt gegen geltendes Recht in Deutschland.
5. Wer einen hohen Gewinn auf sein Konto ausgezahlt bekommt, hat diesen bei einem illegalen Glücksspiel erzielt und muss damit rechnen, dass ihm ALLES vom Staat weggenommen wird.

Ich bin übrigens kein Jurist, ich habe nur die Gesetze gelesen und interpretiert…

Kommentar von Treffer 11 am 14.07.2010 um 14:09 Uhr

- Glücksspielgewinne die Europa erzielt werden sind auch in Deutschland steuerfrei
- ich spiele Tipp 24 natürlich nur in ausserhalb von Deutschland und bin dann EU-Bürger und falle unter dieses Recht, genauso als ob ich Monaco ins Casino gehe,dehalb ist für ein Deutschen im Ausland kein illegales Glücksspiel

Kommentar von Adi am 02.08.2010 um 23:45 Uhr

Die können doch im Fall eines Gewinnes anhand der IP feststellen, von welchem Ort der Tipp getätigt wurde, oder irre ich ? Bin technischer Laie, das sei hinzugefügt. Jedenfalls stinkt es mir mächtig diese Latscherei zur Annahmestelle zumal ich für meine schwerbehinderte Mutter Lotto mit abwickle. Und wenn ich dann höre bei Abgabe des Scheines hätte man sozialen Kontakt der online nicht vorhanden sei fallen mir die letzten Haare aus. Mal sehen wie sich das entwickelt wenn man zumindest in Hessen per epost abgeben kann.
Gruss
Adi

Kommentar von Sechser am 05.10.2010 um 06:49 Uhr

Also, meine Gewinne hat Tipp24 bisher immer Problemlos überwiesen. Wer in Deutschland davon keine Steuern zahlen will, was ich verstehen könnte , da ja unsere “Superpolitiker” dieses Tippverbot erlassen haben , der gründet z.B. in Paraguay eine Firma mit seinen Milliönchen. So sind beispielsweise Auslandseinkünfte steuerfrei, was, je nach Sinn und Zweck ei-
nes Wohnsitzes in Paraguay, zu einem goldenen Ruhekissen werden kann. Der steuerliche Höchstsatz bei Inlandseinkünften liegt für Multi-Verdiener bei 30% – beim Normalsterblichen bei etwa 10% (wobei – wie in anderen Ländern auch – die Höhe des zu versteuernden Einkommens entscheidend ist). Einige andere Berufe, Freischaffende, Landwirte, bestimmte selbständige Berufe etc. zahlen Minimalsteuern oder sind gar ganz von Abgaben befreit.
Da man ja in England gewonnen hat , braucht man in Paraguay keinen Cent Steuern davon zu zahlen, das es ja eine Einnahme aus dem Ausland ist.
Und Herr Schäuble geht völlig legal leer aus. Soll er auch, denn wer erst das Onlinespiel verbietet , der soll nicht am vermeintlichen Gewinn dann plötzlich wieder mitverdienen dürfen. Wer hier alles schreibt, das ja die Einnahmen aus den staatlichen Annahmestellen gemeinnützigen Zwecken zukommen, den würde ich doch gerne fragen , ob das tatsächlich so ist, und wie wir das nachprüfen können ? Lach !!! Unsere “Top Regierung” hat das Onlinespiel nur verboten, weil sie die Kohle selber einstreichen wollen!
Wer Angst vorm Onlinespiel hat, der sollte es halt nicht machen , aber dann auch nicht so waghalsige Behauptungen und Vermutungen über z.B Tipp24
hier aufstellen.
Anhand der IP-Adresse kann man den Computer erkennen. Nicht aber (z.B. Laptop) wo der sich gerade aufhält. Gibt auch Software, die den User anonym im web unterwegs sein lassen.
Gruss
Sechser

Kommentar von Superzahl am 05.10.2010 um 16:57 Uhr

Da man bei Tipp24 über eine com.Adresse spielt, kann es nicht verboten sein. Meine Erfahrung mit Tipp24 ist die, daß ich schon zwei mal einen 5stelligen Gewinn innerhalb von 8 Werktagen ausbezahlt bekommen habe. Im Übrigen wurde das Online Glückspielverbot durch den EU Gerichtshof weitgehendst aufgehoben.

Gruß
Superzahl

Kommentar von Lottofee am 19.10.2010 um 16:56 Uhr

Ich spiele schon sehr lange bei Tipp24 und kann jeden beruhigen der Bange hat, ob Gewinne ausgezahlt werden oder nicht. Sie werden!

Die Angst, dass bei einem Gewinn von 35.000.000,00 Euro der Gewinn nicht ausgezahlt wird ist absurd und unbegründet. Die Gewinne sind Peanuts im Vergleich zu den laufenden Einnahmen durch die Wettscheine. Die Rufschädigung und Umsatzeinbrüche die durch ein “Nichtauszahlen” des Gewinnes und womöglich “Medienhetzkapagne” gegen Tipp24 entstehen würden, stehen in keinem Verhältnis zum Gewinn selbst.

Grüße

Kommentar von Glückspilz am 26.10.2010 um 04:00 Uhr

Also das hier in den AGPs ist ne Frechheit … Man bekommt in jedem Fall den geringsten Betrag:
Beispiel 1: Es gibt einen MyLotto24-Gewinntipp in Gewinnklasse I und zwei vom DLTB veröffentlichte DLTB-Gewinnscheine in Gewinnklasse I bei einem DLTB-Jackpot von 10.000.000 Euro: Die für jeden DLTB-Gewinnschein auszuzahlende Gewinnquote wäre in diesem Fall die Hälfte des DLTB-Jackpots, also 5.000.000 Euro. Der für diesen einzigen MyLotto24-Gewinntipp auszuzahlende Gewinn würde daher 5.000.000 Euro betragen (entsprechend der vom DLTB veröffentlichten Gewinnquote in Gewinnklasse I).

Beispiel 2: Es gibt vier MyLotto24-Gewinntipps in Gewinnklasse I und fünf vom DLTB veröffentlichte DLTB-Gewinnscheine in Gewinnklasse I bei einem DLTB-Jackpot von 10.000.000 Euro: Die für jeden DLTB-Gewinnschein auszuzahlende Gewinnquote wäre in diesem Fall ein Fünftel des DLTB-Jackpots, also 2.000.000 Euro. Der für jeden MyLotto24-Gewinntipp auszuzahlende Gewinn in Gewinnklasse I würde daher 2.000.000 Euro betragen (entsprechend der vom DLTB veröffentlichten Gewinnquote in Gewinnklasse I).

Beispiel 3: Es gibt drei MyLotto24-Gewinntipps in Gewinnklasse I und nur einen vom DLTB veröffentlichten DLTB-Gewinnschein in Gewinnklasse I bei einem DLTB-Jackpot von 10.000.000 Euro: Der DLTB-Gewinnschein würde den DLTB-Jackpot in Höhe von 10.000.000 Euro erhalten. Der für jeden der MyLotto24-Gewinner auszuzahlende Gewinn in Gewinnklasse I würde daher 3.333.333 Euro (dies entspricht dem Betrag des DLTB-Jackpots, dividiert durch die Anzahl der MyLotto24-Gewinntipps) betragen.

Kommentar von Wolfgang am 08.11.2010 um 11:34 Uhr

Zur Zeit setze ich lieber bei Tipp24 aus.
Finde es nur schade das es gesetzlich verboten wurde. Dann müsste man überlegen ob allgemein über Internet Bestellungen überhaupt getätigt werden dürften.

Kommentar von melcolm am 20.11.2010 um 22:17 Uhr

@Superzahl:
Wat seid ihr alle für Glückspilze?
“Meine Erfahrung mit Tipp24 ist die, daß ich schon zwei mal einen 5stelligen Gewinn…”
Schwer zu glauben.

Kommentar von Valeri am 15.12.2010 um 22:07 Uhr

Meine Erfahrung mit Tipp24 ist nicht so gut.es geht um Lotto-Selekt Spielgemeinschafts.Ich habe gemerkt,dass reine Betrug ist.Die Aufstellung von Tippreihen wird 10 Stunden vor der Ziehung vergeben.Ich habe zwei Ziehungen gespielt,und dann merke ich plotzlich ,dass Vollsystem 011 uund 010 in beide Ziehungen gleich sind.wenn das sogar Dauerschein gewesen wäre,sollten die Tippreihen für verschieedene Ziehungen unterschidlich sein.. in Werbung steht übet 1000 Tippfelder,und Gewinngarantie.2000 Tippfelde insgesamt habe ich abgegeben.Kein Gewinn…Ich habe sogar keine 3e tgewonnen,obwohl früh bei Abgabe zwei normale Scheine habe ich ständig 3e oder 4e gewonnen Jezt können sie rechnen.
das ist nur abslolute Verarshung!!!

Kommentar von hybridachse am 17.12.2010 um 21:19 Uhr

@melcom:
ja was nu? Wie issen nu der Schluss Deines Satzes?

… haben wollte?
oder
… einklagen musste?
oder
… in Augenschein genommen habe?
oder

Kommentar von Peter M. am 21.12.2010 um 12:12 Uhr

Ich muss sagen das ich meine sportwetten grundsätzlich nur über paysafe karten zahle. Gilt als einer der ischersten Online bezahlmethoden

Kommentar von IT am 11.01.2011 um 14:59 Uhr

Hallo zusammen… :-D

ihr macht eucht alle einen kopf.

Tipp24 ist in deutschland verboten… Frage ist ob man es rausbekommt dass du in deutschland gespielt hast.

Jaaaa jede IP wird geloggt… Aber dazu muss man sagen provider geben die standorte nicht ohne weiteres raus… Wenn also ein staatsanwalt probleme hat (datenschuzugesetz) bei einem kinderschänder die lokalisierung von einer ip zu bekommen wird bei so einem fall kein staatsanwalt schnell die genaue addresse bekommen. Des Weiteren, was ist wenn ich in holland bin aber über einen deutschen proxy ins netz gehe … die ip sagt ich käme aus deutschland, ich befinde mich aber nicht in deutschland und dadurch darf ich trotz deutscher ip auch bei tipp24 spielen. Andersrum wem das angst macht … internationalen proxy und keiner kanns nachweisen dass ihr in deutschland seid.

Und von wegen nicht bezahlen … es gibt zwar vielleicht nicht ganz so viele gesetzte in england wie in deutschland aber eine lmtd. darf auch in england nicht machen was sie will. also wenn man 35 000 000 gewinnt und das einklagt bezahlste evtl 5 000 an anwalts kosten aber das geld bekommste auf jeden. Tipp24 ist für gewinne über 100 Millionen versichert.

Also die die hier tipp24 schlecht machen …. spielen und eigene erfahrungen machen und nicht dumm da her mullen …

grz

Kommentar von Spieler G O am 02.03.2011 um 23:15 Uhr

Verkleiden kann man sich im Netz natürlich immer. Allerdings muss man sich dafür mit der Materie schon näher auskennen. Ich glaube nicht, dass jeder 08/15-User dazu in der Lage ist. Aber, das stimmt, für Experten gibts hier schon eine ganze Reihe an tollen Möglichkeiten … ;-)

Kommentar von tomi am 30.03.2011 um 16:21 Uhr

Tipp 24 überlegt auch schon wieder in Deutschland wieder mormal anzubieten und zurück zu kommen , da der europäische Gerichtshof sowie Bundesverwaltungsgericht und der Bundesgerichtshof das deutsche Glücksspielmonopol verwarfen.

Quelle http://boerse.ard.de/content.jsp?key=dokument_526088

Kommentar von TomTom2011 am 02.06.2011 um 11:53 Uhr

tipp24.de und bwin.com wurden verboten, da diese unseriösen Firmen illegale Inhalte zeigen, in Deutschland ist Online Lotto spielen verboten worden die Seiten sind längst nicht mehr abrufbar. Ich warne vorallem ganz allgemein vor ausländischen Firmen, da diese fast immer unseriös sind vorallem wenn diese Glücks- und Wettspiele anbieten. Der Staat hat durchgegriffen und die Seiten sind schon lange offline! Gut so!

Kommentar von habsiii am 23.06.2011 um 15:46 Uhr

Also bei mir war es immer alles gut glaub auch bei größeren summen wollen nur das man ein mail mit ausweiß sachickt und schriftliche auforderung auf welches konto damit keine abgezogen wird und die ip adresse wird nicht gespeichert und wenn du mein internet provider speichert sie nur drei tage und damit kan mir niemand mehr beweisen von wo usw ich gespielt habe.

ps mein vorschreiber lügt tipp24 würde nicht verboten und unsewriös ist sie auch nicht

Kommentar von Mike am 06.07.2011 um 17:02 Uhr

Hallo,

sch…. auf Tipp 24. Ich sehe nicht wirklich Vorteile.

Es ist einfach nur traurig, daß der deutsche Lottoblock nicht in der Lage ist, eine online Annahme zu ermöglichen.
Die schließen doch ohnehin schon Annahmestellen ohne Ende. Wir als TG 6aus7 geben weiter im Lottoladen ab und spielen dann das Dauersystem49 im abbo.

@TomTom nicht nur vor ausländische Firmen warnen! In Deutschland sind so einige betrügerische Tippgemeinschaften sogar als GnbH bzw. als AG unterwegs!

Kommentar von Schmidti am 13.07.2011 um 17:31 Uhr

Ich finde schon, dass das System an Besch… grenzt. Was mir auffällt, sie veröffentlichen zwar die Gewinnsumme pro Gewinnklasse, aber nicht die Anzahl der Gewinner. Das ist für mich keine Quote! Und dann haben die Gewinnsummen die gleichen Höhen wie beim staatlichen Lotto! Kann mir einer erklären wie das geht? Da müßten ja im Doppeluniversum die selbe Anzahl Spieler mit dem selben Einsatz spielen! Was machen die mit der Kohle, die sie nicht ausschütten müssen? Finanzieren den Größenwahn und die Porsches ihrer Vorstände und Aufsichtsräte (wenn es bei einer Limited so etwas gibt?). Ich glaube Glückspilz hat da schon weiter oben etwas dazu geschrieben. Dann schon lieber 100 m gehen und etwas für wohltätige Zwecke tun. Für mich hat sich die Sache erledigt! Und wer schlau ist läßt ebensfalls die Finger davon! Die staatlichen sind echt blöd, denn sie wissen nicht, was ihnen für ein Potential entgeht! Und außerdem ist es ja nicht verboten!!!

Kommentar von BerndMo am 26.07.2011 um 11:00 Uhr

Hi, also ich habe nur gute Erfahrungen mit Tipp24.com, habe gerade dieses Wochenende 4 richtige Endziffern bei Spiel 77 also 777 euro gabs. Das Geld wurde gleich Montag auf meinem Spiele Konto gutgeschrieben, dann hab ich es mir überwiesen. Ich habe auch nochmal bei Tipp24 angerufen und gefragt wie es aussieht wenn ich ein paar Millionen verdiene. Da meinte die Frau am Telefon, dass das dann ganz individuell besprochen wird mit einem und man Unterstützung für alles bekommt (Steuern usw). Egal wie hoch der Gewinn, es wird ausbezahlt meinte sie noch. Also ich kann nichts schlechtes sagen und ich spiele schon seid 4 Jahren im internet.

Kommentar von Oldgun am 27.09.2011 um 09:57 Uhr

Ich finde, dass die deutsche Gesetzgebung sich immer nach den schwarzen Schafen richtet. Wenn irgendwo ein Hirnambutierter gegen den Baum fährt, macht man vorsichtshalber eine Geschwindigkeitsbegrenzung hin, die dann der Hirnambutierte (wenn er noch lebt) sowieso nicht befolgt.
Weil private Internet(ab)zock – Büros illegale Wetten ermöglichten, wird nicht etwa darauf geachtet denen das Handwerk zu legen, nein es wird das Online-Glücksspiel komplett aus der deutschen Landschaft verbannt.
Die schwarzen Schafe machen weiter ihre illegalen Geschäfte nun vom Ausland, der gestraftde ist wiedermal der Verbraucher.
Ich bin Gelegenheitslottospieler und arbeite zu 80% im Ausland, kann also nichtmal, wenn ich wollte an den Lottostand gehen.
Habe noch etwa ein Jahr lang nach dem Verbot bei Tip24 mitgespielt. Habe alle Gewinne (der höchste war 244€) immer ausgezahlt bekommen. Dann habe ich aber mal darüber nachgedacht, ob ich’s wirklich wissen will, wenn ich mal nen Jackpottgewinn habe, was dann wohl passiert. Ich bin zu dem Schluss gekommen, dass ich’s nicht wissen will, wie es ist alle 6 richtig zu haben und nix zu bekommen. Die Tip24-Leute können Dir dann den Daumen zeigen, da du illegal gespielt hast und Dir den teuren Anwalt erst nach der Auszahlung leisten kannst.

Kommentar von nocomment am 28.09.2011 um 18:30 Uhr

Ich kann absolut nichts Negatives über Tipp24 sagen.Weder über Service noch Leistung.
Ich habe letztes Jahr über 4000 Euro in einer Woche gewonnen(Lotto und Keno)
Hat nur zwei Tagevgedauert, bis das Geld auf dem Konto war.Es gab nach dem online Spielverbot übrigens schon mehrere Millionegewinner bei Tipp24.com – ein ziemlich Großer bei Euro Milliones und mehrere Lottojackpots und was hat die Bildzeitung -(die ich sonst nicht als Maßstab aller Dinge nehme) geschrieben:
Die Gewine wurden ausgezahlt!
Das wäre wohl die Erste Zeitung, die eine fette Schlagzeile drucken würde,falls Tipp24 nicht zahlt……. Habt ihr etwas in dieser Hinsicht gelesen?Nee…?

Kommentar von Franky am 21.10.2011 um 15:01 Uhr

Ich spiele nach wie vor unregelmäßig Lotto bei Tipp24.com. Sollte hier tatsächlich ein Millionengewinner aus Deutschland nicht sein Geld bekommen, wäre das Unternehmen aufgrund der Rufschädigung europaweit am Ende. Ich hab bis dato leider nur Kleinbeträge gewonnen, die waren aber direkt in meinem Konto verfügbar. Selbstverständlich spiele ich nur bei Tipp24.com wenn ich mit meinem Laptop kurz über die Grenze fahre ;-)

Kommentar von Franky am 21.10.2011 um 15:08 Uhr

Sehr guter Beitrag pro Tipp24.com:
Kommentar von IT am 11.01.2011 um 14:59 Uhr

Sehr dummer Beitrag (bezügl. Quote) von:
Schmidti am 13.07.2011 um 17:31 Uhr
Hier würde ich sagen einfach mal Hirn einschalten ;-)

Kommentar von MappeHansen am 14.11.2011 um 08:44 Uhr

Hallo!

Ich spiele auch regelmäßig bei Tipp24 und alle Gewinne wurden bisher ausgezahlt! Ein Blick in die AGB´s von Tipp24 kann dabei Klarheit bringen. Da steht z.B. unter Ziffer 10.1.1 g) iii das hier lang und breit disskutierte Verbot wenn man sich in einem Land aufhält das Online-Glücksspiel verbietet. Soweit so richtig.
In Ziffer 17 wird allerdings die Rechtslage eindeutig erklärt. Das heißt der Spieler schließt 2 Verträge nach ENGLISCHEM RECHT!!! Wenn also jemand hier der Meinung ist das nach deutschem Recht das Glücksspiel verboten sei der sollte sich erst mal fragen ob den wirklich deutsches Recht anwendbar ist bei einem Vertrag der nach englischem Recht geschlossen wurde. Zudem in Ziffer 17.2 Satz 2 steht ja ausdrücklich drin das der Tipp als in England abgegeben gilt. Unabhängig davon an welchem PC man sitzt. Stellt sich also die Frage ob nach englischem Recht das Online-Glückspiel verboten ist oder ob eine Gewinnauszahlung nicht einklagbar wäre? Zumahl man nach Tippabgabe eine Bestätigungsmail erhält in der Tipp24 den Tipp in Übereinstimmung mit ihren eigenen AGB´s angenommen hat.
Im übrigen stimme ich allen zu die der Ansicht sind das der Imageverlust von Tipp24 immens wäre wenn sie die Gewinne nicht auszahlen würden.
Da Internetlotto europaweit erlaubt ist und nur in Deutschland und ein oder zwei anderen Ländern verboten ist, mit teils sehr zweifelhaften Begründungen, gehe ich davon aus, dass der europäische Gerichtshof früher oder später den deutschen Glückspielstaatsvertrag in seiner jetzigen Form für rechtswidrig und mit europäischen Recht nicht vereinbar erklären wird.

Kommentar von Egal am 04.01.2012 um 22:54 Uhr

@MappeHansen vom 14.11.2011 um 08:44 Uhr:

Die betreffende Passage aus den AGB von Tipp24/Mylotto24 lautet:

10.1.1 Der Spielteilnehmer hat gegenüber MyLotto24 keinen Anspruch auf einen Gewinn und dessen Auszahlung in den folgenden Fällen:
(…)
g. für Tipps, die von einem Spielteilnehmer abgegeben worden sind, der zum Zeitpunkt der Abgabe des Tipps:
(…)
iii. sich räumlich in den Vereinigten Staaten von Amerika oder in einem anderen Land oder an einem anderen Ort befindet, in dem die Fernteilnahme an Wetten/Glücksspielen der auf dieser Website vorgesehenen Art unzulässig ist, oder (…).

Der Hinweis auf die Rechtswahl “Englisches Recht” ist zwar interessant, hat aber nicht die gewünschte Konsequenz. Denn maßgebend für die Rechtsbeziehung ist zunächst der Vertrag selber. Da ist es erst einmal egal, welches (nationale) Recht zur Anwendung kommt. Und der Vertragsinhalt bestimmt sich im Wesentlichen durch die AGB von Tipp24. Gemäß den AGB, genauer gemäß der vorstehenden Klausel, kommt es also für einen deutschen Spieler darauf an, ob er (iii) nach Deutschem Recht (“… in dem die Fernteilnahme … unzulässig ist”) erlaubterweise von Deutschland aus bei Tipp24 bzw MyLotto24 spielen darf.

Hierzu muss man sich vor Augen halten, dass MyLotto24 ein eigenes Wettspiel anbietet, das Tipp24 lediglich vermittelt. Man wettet quasi auf den Ausgang der staatlichen Lotterien (6 aus 49 oder Euromillones etc.), ohne an diesen teilzunehmen! Das wird in den AGB auch mitgeteilt, nämlich unter Nr. 9. (Tipps). Dort heißt es:

“Spielteilnehmer können Tipps auf die Lotterien bei MyLotto24 unter Verwendung ihrer Spielkonten auf der Website abgeben. MyLotto24 ist kein Lotterieveranstalter und bietet Spielteilnehmern keine Möglichkeit zum Kauf von Lottoscheinen. Spielteilnehmer tippen bei MyLotto24 auf den Ausgang der jeweiligen Lotterien.”

MyLotto24 übernimmt einfach die Gewinnzahlen der staatlichen Lotterien und zahlt die Gewinne auch nach der Quote aus, natürlich unter Beachtung der besonderen Regelungen (siehe Nr. 9.7.7 der AGB für Euromillones).

Wenn nun aber in Deutschland die Fernteilnahme an ausländischen Glückspielen oder – wie hier – Privatlotterien oder Glücksspielen, verboten ist, dann besteht kein Gewinnanspruch gegenüber MyLotto24. Das hat also mit Englischem Recht erst einmal nichts zu tun. Die Gretchenfrage lautet nun also, ob die Fernteilnahme verboten ist.

Hierzu gibt es zunächst den Glücksspielstaatsvertrag.

(am Rande: Dabei handelt es sich zwar um einen (innerdeutschen) Staatsvertrag zwischen den Bundesländern. Rechtlich stellt dieser Staatsvertrag aber ein Gesetz dar, denn er tritt erst in Kraft, wenn die Parlamente der Bundesländer diesen ratifiziert und damit als gesetzgebendes Organ (Legislative) akzeptiert haben. Der Vertrag selber wird von den Ministerpräsidenten verhandelt und unterzeichnet. Da diese aber als Regierung der ausführenden Gewalt (Exekutive) angehören, können diese aufgrund des Gewaltenteilungsprinzips in der BRD (Art. 20 GG) nicht Gesetze verabschieden. Da der Glücksspielstaatsvertrag aber umfangreiche Verbote enthält, die in verschiedene verfassungsmäßige Rechte eingreifen – Freiheit, Eigentum, Berufsausübung etc. , siehe Art. 2, 12, 14 GG – kann das nur per Gesetz geschehen. Das Mittel des “Staatsvertrags” kommt immer dann zur Anwendung, wenn die Bundesländer zwar die Gesetzgebungskompetenz haben, sie aber nicht “ihr eigenes (nur bundeslandweites) Süppchen kochen wollen”, sondern eine bundesweit einheitliche Regelung aufgrund bestimmter Sachgründe treffen wollen, wie das bei Bundesgesetzen aus der Natur der Sache heraus auch der Fall ist.)

§ 4 Absatz 4 Glückspielstaatsvertrag verbietet aber lediglich die Veranstaltung und das Vermitteln von Glücksspielen im Internet. Nicht verboten hingegen ist die TEILNAHME an solchen Glückspielen.

Aber: Es gibt da noch den § 284 Strafgesetzbuch (StGB). Danach ist die Veranstaltung eines öffentlichen Glückspiels ohne behördliche Erlaubnis (in Deutschland) verboten, ebenso die “Bereitstellung von Einrichtungen hierzu” und gemäß § 285 StGB ist auch die TEILNAHME an einem öffentlichen Glücksspiel im Sinne von § 284 StGB verboten. Man muss nun aber genau sein. Meines Erachtens hat Tipp24 hier gerade einen zulässigen Weg gefunden! Denn:

1. § 285 StGB verbietet im Gegensatz zu § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag NICHT die Vermittlung von Glücksspielen! Nun wissen wir aus den AGB, das Tipp24 die Teilnahme vermittelt, aber nicht veranstaltet. Veranstalter bzw. Buchmacher des Glücksspiels ist MyLotto24, die wiederum treten aber auf der Website von Tipp24 nicht als Anbieter in Erscheinung.

2. Die Tippmöglichkeit über die Website von Tipp24 ist m. E. keine Bereitstellung einer Einrichtung zur Veranstaltung eines Glücksspiels im Sinne von § 284 StGB, sondern nur eine Einrichtung, um einen Tipp abzugeben bzw annehmen und an MyLotto24 vermitteln zu können.

Punkte 1. und 2. interessieren aber nur Tipp24, nicht den tippenden Spieler. Die “Umwegsgestaltung” über MyLotto24 dient m. E. nur dem Zweck, dass Tipp24.com dem deutschen Strafrecht entgeht, namentlich die Geschäftsführer oder CEOs sich nicht in Deutschland strafbar machen.

Den Tipper interessiert daher nur, ob § 285 StGB greift. Denn dann wäre die Teilnahme verboten und laut AGB von Tipp24.com besteht dann kein Gewinnanspruch oder bereits gezahlte Gewinne können zurückgefordert werden.

3. § 285 StGB bezieht sich aber nur auf öffentliche Gewinnspiele in Deutschland. Denn die Reichweite des StGB kann sich nur (Ausnahmen für sog. Auslandstaten siehe §§ 5 bis 7 StGB, darunter sind aber nicht die §§ 284, 285 StGB) auf das Staatsgebiet der BRD beziehen. Tipp24 vermittelt aber nur über das Internet auch in Deutschland (“Tatort”) die Tippspiele, was gemäß § 284 StGB gerade nicht verboten ist. Und der Spieler nimmt an einem Tippspiel von MyLotto24 teil, das aber in England (“Tatort”) veranstaltet wird und nicht in Deutschland, so dass das deutsche Strafrecht hier nicht greift.

Ich komme daher zu dem Ergebnis – für das ich natürlich nicht garantieren kann -, dass die Teilnahme an dem Glückspiel von MyLotto24 über die Vermittlung von Tipp24 für einen Deutschen oder eine Person, die über einen in Deutschland stehenden Internetzugang die Tipps abgibt, nicht verboten ist, so dass ein Gewinnanspruch aufgrund der AGB besteht, wenn man denn gewonnen hat.

Es gibt da aber noch ein paar andere Rechtsfragen und tasächliche Fragen, z. Bsp.:

a) Wie kommt Tipp24 dazu in Abschnitt B der AGB auch Bestimmungen, also AGB, aufzustellen, die für das Vertragsverhältnis zwischen dem Spieler und MyLotto24 gelten sollen, wenn doch Tipp24 nur der Vermittler ist?? Ist MyLotto24 daran gebunden?? Ich meine, wie kommt ein Unternehmen dazu, AGBs von einem anderen Unternehmen auf seiner Website zu bestimmen? Diese Frage kann nur das englische Recht beantworten, das jetzt qua Rechtswahl gilt, da der Vertrag (AGB) so etwas ja nicht regelt.

Die Antwort ist natürlich klar, warum das geschieht, weil die beiden Unternehmen wohl wirtschaftlich und gesellschaftsrechtlich miteinander verflochten sind und dieselben Interessen und Ziele verfolgen. Aber es ist rechtlich gesehen schon sehr merkwürdig, wenn man die beiden Unternehmen mal so sieht, wie sie sich in den AGBs ja selber darstellen, nämlich als rechtlich selbständige und damit eigentlich “miteinander fremde” Unternehmen oder Rechtssubjekte!

b) Wenn nun doch mal einer über Tipp24 den Jackpot trifft, sagen wir mal 100 Mio. Euro in “Euromillones”. Wird das dann ausgezahlt? Oder genauer: Kann MyLotto24 das überhaupt bezahlen?? Die Frage kann ich natürlich nicht beantworten. Man weiß halt nur, dass der Tipp eines Spielers nicht an der offiziellen Euromillones-Lotterie teilnimmt, sondern an dem eigenen Spiel von MyLotto24. Also erhält MyLotto24 auch keine Gewinne aus dieser staatlichen Euromillones-Lotterie und muss die Gewinne seiner Spieler aus den Einnahmen seiner Spieler bestreiten. Ich bezweifele aber, dass so viele Spieler bei MyLotto24 teilnehmen, dass das funktioniert, also die Einnahmen ausreichen, um derart fette Jackpots daraus zu bezahlen. Tipp24 hat beispielsweise einen Jahresumsatz von rund 100 Mio. Euro, der wohl aber im Wesentlichen aus den Provisionen stammen dürfte, die bspw. MyLotto zu zahlen hat. Darin spiegeln sich wohl kaum die Spieleinsätze wieder. Allerdings weiß ich nicht, wie hoch der Umsatz von MyLotto24 ist. Es kann auch sein, dass MyLotto24 sich gegen Gewinne versichert hat und dafür eine gleichbleibende (hohe) Prämie zu zahlen hat, die aber aus den Einnahmen bestritten werden kann. Dann verhagelt ein Jackpottreffer sicherlich das Ergebnis im betreffenden Geschäftsjahr beim Versicherungsunternehmen, aber ansonsten stellt sich das lediglich als Liquiditätsereignis dar und über die Jahre können sowohl MyLotto24 wie auch das Versicherungsunternehmen gute Gewinne aus dem Gewinnspiel bzw. aus den Versicherungprämien erzielen. Da sind wohl Versicherungsmathematiker gefragt.

c) Fest steht aber auch, dass MyLotto24 und Tipp24 “von heute auf morgen” pleite sein dürften, wenn sie mal einen hohen Gewinn nicht auszahlen. Das dürfte dann wie ein Lauffeuer durch die Presse gehen und würde beide Unternehmen wohl sofort erledigen. Das wollen beide Unternehmen daher mit Sicherheit nicht, was aber wiederum keine 100%ige Garantie dafür ist, dass es nicht doch einmal passieren kann.

Bei den staatlichen Lotterien ist eine Garantie gegeben, da die Gewinne ja aus den Einnahmen bezahlt werden oder andersherum die Einnahmen die Gewinnhöhe (Quoten) bestimmen. Genau das ist eben bei MyLotto24 nicht der Fall.

Ich hoffe, ich habe mit meinem Beitrag den geneigten Leser nicht allzu sehr gelangweilt. Ich habe versucht, für mich selber die aufgezeigten Fragen zu beantworten, da ich selber wissen wollte, wie den Tipp24.com überhaupt rechtlich oder tatsächlich “funktioniert”. Ich hoffe daher auch, dass ich da keine Irrwege beschritten habe oder schlicht zu falschen Ergebnissen gekommen bin. In der Juristerei kann man leicht mal etwas übersehen und dann zu völlig falschen Bewertungen und Ergebnissen kommen.

gez. Egal

Kommentar von Egal am 05.01.2012 um 13:09 Uhr

Nachtrag zum vorstehenden Artikel vom 14.11.2012 um 22:54 Uhr.

Es blieb noch die Frage offen, warum denn Tipp24.com sich nicht Unterlassungsverfügungen von Mitgliedern des Deutschen Lottoblocks “einfängt”, weil sie entgegen des Verbots gemäß § 4 Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrag (folgend: GlüStV) verstoßen, nämlich Glücksspiele in Deutschland über das Internet an MyLotto24 vermitteln. Hierzu ist folgendes zu sagen:

1. Mir ist nicht bekannt, ob es nicht solche Verfahren vor Deutschen Gerichten tatsächlich gegeben hat. Auf der Grundlage der aktuellen AGB und der von mir wahrgenommennen tatsächlichen Verhaltensweise von Tipp24.com dürften solche Unterlassungsbegehren aber erfolglos bleiben, und zwar aus folgenden Gründen:

2. Das Internet ist nun einmal international. Wer irgendwo in der Welt etwas auf einen Internetserver platziert sorgt dafür, dass es auch weltweit erblickt werden kann. Dafür sorgen schon die Suchmaschine von Google, Yahoo & Co., wenn man die URL nicht kennen sollte. Es ist also klar, dass ein Angebot aus England auch in Deutschland gesehen werden kann. Würde man das in Bezug auf Tipp24 schon ausreichen lassen, um das Tatbestandsmerkmal “Vermittlung von Glücksspielen im Internet [in Deutschland]” in § 4 Abs. 4 GlüStV zu bejahen, so würde das Deutsche Recht quasi in Bezug auf Regelungen für das Internet weltweit ausgedehnt werden. Nicht nur, dass damit Souveränitätsrechte anderer Staaten verletzt werden würden. Man würde damit von Tipp24 etwas Unmögliches verlangen.

3. In diesem Zusammenhang ist es deshalb wichtig, dass die Server von Tipp24 nicht in Deutschland stehen und/oder die Website nicht die Deutschland zugedachte Topleveldomain “.de” verwendet. Das ist der Grund, warum “Tipp24.de” zu “Tipp24.com” wurde und warum die Server nicht in Deutschland, sondern im Ausland, hier also in England stehen. Denn andernfalls hätte wohl kein Deutsches Gericht ein Problem damit das Tatbestandsmerkmal des § 4 Abs. 4 GlüStV “Vermittlung von Glücksspielen im Internet in Deutschland” anzunehmen und die deutsche Gerichtsbarkeit einerseits und die Geltung der Regelungen des GlüStV damit zu bejahen. Dann wären Unterlassungsverfügungen von Wettbewerbern, namentlich den Mitgliedern aus dem Deutschen Lottoblock, wohl erfolgreich.

Dies zeigt vor allem die erst am 28.09.2011 getroffene Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) in der Sache gegen “bwin” (und 4 Parallelverfahren zum selben Thema), einem den meisten wohl bekannten Internet-Sportwettenanbieter. Diese Entscheidung (BGH – Urt. v. 28.09.2011 – Az. I ZR 92/09) kann umsonst als PDF in der Entscheidungsdatenbank des BGH nachgelesen und auch heruntergeladen werden. Geben Sie im Suchfenster (links “Dokumentensuche”) einfach in die betreffende Zeile das Aktenzeichen (I ZR 92/09) oder das Entscheidungsdatum ein. Die Datenbank des BGH finden Sie hier:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/list.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288

Der Unterschied zu Tipp24 ist aber, dass “bwin.de” auch nach Inkrafttreten des im Sinne des Schutzes vor Spielsucht und in Folge der Sportwetten II-Entscheidung des BVerfG (siehe hierzu unten) geänderten GlüStV zum 01.08.2008 diese Website nicht abgeschaltet hatte, sondern weiterhin darüber Wetten an das in Gibraltar ansässige Unternehmen (bwin.com) vermittelte. Die Antworten zu den Fragen der Reichweite des Gesetzes (UWG, GlüStV), wo die Server stehen, und ob es darauf ankommt, dass eine “.de”-Domain verwendet wurde, sucht man in dem BGH-Urteil allerdings vergeblich. Es scheint unstreitig zwischen den Parteien gewesen zu sein, dass es in Bezug auf “bwin.de” um ein Vermitteln von Glücksspielen (Wetten) über das Internet in Deutschland bzw. in Hessen ging (Geklagt hatte die hessische ODDSET-Betreiberin als unmittelbare Konkurrentin zu “bwin.de” gemäß dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (kurz: UWG)).

Derzeit werden Internetnutzer, die die URL “bwin.de” eingeben auf die Seite “bwin.com” automatisch umgeleitet. Diese wurde (und wird) von einem in Gibraltar ansässigen Unternehmen betrieben namens ElectraWorks Limited.

Diese Seite bietet nach wie vor die selben Wetten an, nun stehen aber die Server in Gibraltar. Allerdings verbietet § 284 StGB die Veranstaltung von Glücksspielen [in Deutschland]. Wo die Server stehen, dürfte daher erst einmal egal sein. Es ist aber derzeit überhaupt nicht geklärt, ob eine Sportwette überhaupt ein Glücksspiel im Sinne von § 284 StGB ist. Je nachdem welche Interessen hier vertreten werden, wird diese Frage bejaht oder verneint. Sogar das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat diese Frage in seiner Entscheidung “Sportwetten II” ausdrücklich offen gelassen (BVerfG – Urt. v. 28.03.2006, Az.: 1 BvR 1054/01 unter C. II. 3. a) der Entscheidungsgründe), obwohl es hier durchaus Gelegenheit gehabt hätte, wenigstens als obiter dictum diese Frage zu beantworten.

Das LG Bochum (Urt. 26. Februar 2002 – AktZ: 01 I 49/01) hingegen hat in einer Strafsache in einem beachtenswerten Urteil ausgeführt, dass eine Sportwette kein Glücksspiel ist und (von mir verkürzt und auf die Spitze gebracht) ausgeführt, dass dann die Geldanlage in Aktien auch als Glücksspiel angesehen werden müsste. Das sei letztendlich auch nur eine Wette auf einen zukünftig höheren Aktienkurs… Dem füge ich mal nichts hinzu. Die Entscheidung des LG Bochum stand sicher noch im Zeichen des erst kurz zuvor völlig eingebrochenen “Neuen Markt”, den es ja heute nicht mehr gibt.

M.E. gehen daher die Betreiber von “bwin.com” ein unkalkulierbares Risiko ein, sich derzeit gemäß § 284 StGB strafbar zu machen.

3. Um ein “Vermitteln von Glücksspielen” im Sinne von § 4 Abs. 4 GlüStV anzunehmen muss daher wohl noch hinzukommen, dass sich das Angebot auch gezielt an in Deutschland ansässige Personen richtet.

Hier verlangt nun Tipp24, dass der Nutzer bestätigt, dass er sich zur Zeit der Tippabgabe nicht in Deutschland aufhält. Der Grund hierfür ist also, dass Tipp24 sich wiederum aus dem Schussfeld des Deutschen Strafrechts bringen möchte und wohl weniger bzw gar nicht, dass ein Gewinnanspruch abgelehnt wird, wenn der Nutzer sich doch in Deutschland aufgehalten hatte. Tipp24 meint oder hofft damit ausreichend kungetan zu haben, dass sich das Vermittlungsangebot nicht an in Deutschland ansässige Personen richtet und damit nicht im Sinne von § 4 Abs. 4 GlüStV “in Deutschland über das Internet Glücksspiele vermitteln”.

Auch “bwin.com” hat eine entsprechende Passage in seinen AGB, die da lautet:

” (…) Für US-User bietet die Gesellschaft weder Wetten noch Spiele um Echtgeld an. Mit Abgabe der Wette bzw. mit der Teilnahme an Spielen, auf die Einsätze platziert werden, bestätigt der User, dass er sich zum Zeitpunkt der Wettabgabe bzw. der Spielteilnahme nicht in Polen oder den deutschen Bundesländern Sachsen, Baden-Württemberg oder Hessen aufhält. Das Unternehmen bietet keine Lotteriespiele für Personen, die sich in Portugal aufhalten. (…).

Noch beschränkt sich “bwin.com” auf die drei Bundesländer, deren Lotto- bzw ODDSET-Gesellschaften offenbar vor Gericht entsprechende Unterlassungsverfügungen erstritten haben, wie in der oben dargestellten BGH-Entscheidung.

Es bleibt auf jeden Fall spannend: Rund um das Internetlotto oder das Sportwetten-Internetangebot wird Weiteres folgen, alleine schon deshalb, da in Kürze der neue GlüStV in Kraft treten wird.

gez. Egal

Kommentar von Freddy am 07.01.2012 um 15:11 Uhr

Es es nicht geplant einige Onlinewetten wieder zuzulassen Sportwetten > Schleswig Holstein??
Hoffentlich wird dieses blödsinnige Onlineverbot bundesweit gekippt. Wurde m.E. nur im Interesse des Einzelhandels/Lottoannahmestellen verabschiedet. Denen sind die Einnahmen/Gewinne weggebrochen. Von wegen Spielsucht.

Kommentar von Egal am 09.01.2012 um 15:20 Uhr

Natürlich ist das so, dass unter dem Deckmantel der Spielsucht versucht wird, das Geschäft bei den staatlichen Lottogesellschaften zu behalten, damit diese die Umsätze machen und nicht die private Konkurrenz.

Das ist ja auch der Grund, warum einige Gerichte den GlüSTV 2008 als nicht ausreichend fanden, um nicht auch privaten Wettanbietern oder Lottovermittlern entsprechende Lizenzen zu erteilen. Diese Urteile sind wiederum der Grund, warum jetzt wieder der GlüStV geändert wurde, der bald in Kraft treten soll.

Man wird sehen, wie sich das weiterentwickelt, insbesondere, ob es den staatlichen Lottogesellschaften doch noch gelingt mit Hilfe der Spielersuchtaspekte das Monopol zu behalten. Deshalb wird es – jedenfalls in rechtlicher Hinsicht – spannend bleiben.

Kommentar von Flock am 09.01.2012 um 18:20 Uhr

Tipp24 ist börsennotiert und hat zum Beispiel
bei dem 32 Mio Gewinn sofort eine Gewinn-
warnung herausgegeben. Desweiteren besteht
für Grossgewinne eine Versicherung. Es wäre
wünschenswert sich im Vorfeld zu informieren
anstatt so einen Müll zu schreiben dass zB Gewinne
nicht ausgezahlt werden.

Kommentar von Egal am 27.01.2012 um 14:24 Uhr

@ Flock vom 09.01.2012

Der Kommentar bezieht sich wohl auf den Post von “Ex-Kunde” am 02.02.2009 um 23:43 Uhr.

Dabei ist es natürlich richtig, dass Tipp24 immer beabsichtigt, die Gewinne auch auszuzahlen. Es ist auch richtig, dass für Großgewinne (“Jackpots”) eine Versicherung besteht. Aber:

1. Die Versicherungssumme ist auf 75 Mio. insgesamt und 45. Mio pro Jahr begrenzt, was anlässlich der “Riesenjackpots” bei Euromillions auch mal nicht ausreichen kann.

2. Gewinnwarnung bedeutet, dass die Möglichkeit des Verlustes besteht. Und ein Unternehmen, das über mehrere Jahre Verluste erwirtschaftet, wird notgedrungener Weise irgendwann mal pleite gehen.

3. Aber: Die statistische Wahrscheinlichkeit, dass die Kunden von Tipp24 regelmäßig den Jackpot treffen, so dass ständig Verluste erwirtschaftet werden, ist nicht besonders hoch, aber es ist halt auch nicht ausgeschlossen.

Denn die 6 richtigen Zahlen plus Superzahl bei 6 aus 49 zu tippen ist ja auch unglaublich klein für den einzelnen Spieler. Trotzdem wird der Jackpot von irgendjemanden ja gewonnen, früher oder später … !!!

Da sollte “Flock” mal drüber nachdenken. Es ist also nicht ausgeschlossen, dass es Tipp24 “mal richtig erwischt” und dann wird man sehen, ob die das wirtschaftlich überleben werden.

Deshalb möchte Tipp24 lieber gestern als heute zum nahezu risikolosen Vermittlergeschäft zurückkehren, das für ein paar Jahre verboten war und nun auf der Grundlage des neuen GlüStV wohl wenigstens in Schleswig-Holstein wieder zulässig sein wird.

Das bleibt anzuwarten.

Kommentar schreiben